Freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern in Einrichtungen

Einführung einer richterlichen Genehmigungspflicht : Am 1. Oktober 2017 ist das „Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern“ in Kraft getreten. Seitdem müssen freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) bei Kindern, die sich in einer Einrichtung aufhalten, vom Familiengericht genehmigt werden.

Der bvkm hat dazu ein Merkblatt erstellt, das wichtige Fragen beantwortet  und einen Musterantrag auf Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen sowie ein Muster für eine ärztliche Stellungnahme umfasst.

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