Dozent_in: Rechtsanwalt Florian Gommel – Fachanwalt für Sozialrecht
Das neu geregelte Antrags- und Teilhabe- bzw. Gesamtplanverfahren ist ein Kernbereich des BTHG, der auf alle anderen Bereiche ausstrahlt. Das Gesamtplanverfahren ist seit dem 01.01.2018 gesetzlich verankert und dient der Feststellung, Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation des Teilhabeprozesses. Es beinhaltet u.a. den Teilhabeplan, Spezifika der Eingliederungshilfe, Selbsthilferessourcen. Das Verfahren der Gesamtplanung soll die Überprüfung bewilligter Leistungen ermöglichen. Hierzu gibt das BTHG dem Träger der Eingliederungshilfe die Möglichkeit, mit den Leistungsberechtigten eine Teilhabezielvereinbarung als Partizipationselement abzuschließen.
Diese Veranstaltung bezieht sich in erster Linie auf die Entwicklungen und Vorgaben im Land Berlin.
Sie sollen die neuen Gesetze verstehen und für Ihr Klientel bzw. für Ihren Träger anwenden können.
Vortrag, Beispiele, Diskussion
Veranstaltungsort:
Lebenswege Wohnprojekte GmbH (Geschäftsstelle), Hinterhaus, 3. OG, Gubener Str. 49, 10243 Berlin
Kosten: 120,00 €
Buchung unter:
https://home.lebenswege-berlin.de/pages/viewpage.action?pageId=430080784
Programm_2020_Kopiervorlage.pdf