Das neu geregelte Antrags- und Teilhabe- bzw. Gesamtplanverfahren ist ein Kernbereich des BTHG, der auf alle anderen Bereiche ausstrahlt. Das Gesamtplanverfahren ist seit dem 01.01.2018 gesetzlich verankert und dient der Feststellung, Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation des Teilhabeprozesses. Es beinhaltet u.a. den Teilhabeplan, Spezifika der Eingliederungshilfe, Selbsthilferessourcen. Das Verfahren der Gesamtplanung soll die Überprüfung bewilligter Leistungen ermöglichen.
Es beinhaltet die Bedarfsfeststellung mit dem Teilhabebedarfsermittlungsinstrument Berlin (TIB) sowie die Ziel- und Leistungsplanung (ZLP). Das Seminar will Sie darin unterstützen, diese Prozesse so partizipativ wie möglich mit den Antragsteller*innen durchzuführen.
Diese Veranstaltung bezieht sich in erster Linie auf die Entwicklungen und Vorgaben im Land Berlin.
Sie sollen die neuen Gesetze verstehen und für Ihr Klientel bzw. für Ihren Träger anwenden können.
Tipp – Vertiefungsseminar: Zur praktischen Ergänzung dieses rechtlich ausgerichteten Seminars empfehlen wir Ihnen folgenden praktischen Vertiefungsworkshop: 2022/03/03 Von der Bedarfsfeststellung (TiB) zur Ziel- und Leistungsplanung (ZLP).
Vortrag, Beispiele, Diskussion
Dozent:
Rechtsanwalt Florian Gommel – Fachanwalt für Sozialrecht
Kosten: 140,00 Euro
Buchung unter:
https://www.cooperative-mensch.de/index.php?id=549