Durch das BTHG ist das Recht der Eingliederungshilfe aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII herausgelöst und in das SGB IX als dessen Teil 2 eingefügt worden. Damit ist das SGB IX nicht nur zu einem Leistungsgesetz aufgewertet, sondern darüber hinaus sind auch weitere Veränderungen vorgenommen worden, wie z.B. die Regelung der Schnittstelle zu den Pflegeleistungen sowie die Ablösung des einrichtungszentrierten Ansatzes durch eine personenzentrierte Leistungserbringung.
Vor diesem Hintergrund hat die Veranstaltung vor allem folgende Themen zum Gegenstand: