Um für Menschen mit Unterstützungsbedarf mehr Selbstbestimmung und Teilhabe zu ermöglichen und eine höhere Lebensqualität sicherzustellen sieht das Bundesteihabegesetz vor, dass die „Bedarfsermittlung“ individuell erfolgen muss: Mitarbeiter des Leistungsträgers treffen sich mit dem Menschen mit Unterstützungsbedarf und einer vertrauten Person.
Aktuell wird in Bayern ein neues Instrument zur Bedarfsermittlung (BIBay) erarbeitet. Alle Menschen mit Beeinträchtigung, die Assistenz- und Unterstützungsleistungen der Eingliederungshilfe benötigen, haben künftig mit dem neuen BIBay zu tun.
Was verbirgt sich hinter dem BIBay?
Welche rechtlichen Grundlagen liegen dem BIBay vor?
Was bedeutet Bedarfsermittlung genau?
Welche Verfahrenswege gibt es dazu?
Wie erkennt man seine Wünsche und Ziele?
Und was muss man tun, um diese Hilfen zu bekommen?
Diese und andere Fragen werden wir am 7. Mai erörtern.
Die Informationsveranstaltung möchte Menschen mit Unterstützungsbedarf und deren Angehörige und Betreuer Gelegenheiten geben, sich über die anstehenden Veränderungen zu informieren. Gut vorbereitet gelingt es den Betroffenen oder deren Angehörigen, den Unterstützungsbedarf umfassend zu benennen und auch durchzusetzen.
Teilnahme kostenlos – nach Anmeldung über Evangelisches Bildungswerk.