Hybrid-Informationsabend für Eltern und Interessierte:
für Menschen mit Behinderung
Wie ist eine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) zu fassen, damit ein zu vererbendes Vermögen dem behinderten, in der Regel längst dem Kindesalter entwachsenen Nachkommen möglichst selbst zugutekommt? Das effektivste, vom Bundesgerichtshof wiederholt für zulässig befundene Mittel ist das sogenannte „Behindertentestament“.
Neben diesem Kernthema werden von den Referenten, die sich schwerpunktmäßig mit den Rechten der Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen beschäftigen, noch weitere Punkte behandelt: die testamentarische Erbfolge, das Pflichtteilsrecht, spezielle Testamentsformen, die Testamentsvollstreckung, die vorweggenommene Erbfolge, Steuern und Kosten.
Es wird Gelegenheit zur Diskussion einzelner Probleme geben, Einzelberatungen sind allerdings nicht möglich.
Diese Veranstaltung wird hybrid, d.h. in Präsenz an der Kinderklinik und online über die Plattform „Microsoft Teams“ stattfinden. Voraussetzung für die online-Teilnahme sind ein internetfähiges Endgerät und ein Mikrofon.
Referenten Harald Moorkamp, LL.M., Fachanwalt für Sozialrecht, Münster
Maike Bergkeller, Fachanwältin für Familienrecht, Münster
Termin Dienstag, 21.03.2023, 18.30 – ca. 20.30 Uhr
Ort in Präsenz: alter Hörsaal der Kinderklinik Bochum, Alexandrinenstr. 5
Online: über die Plattform „Microsoft Teams“
Kosten 6,- € pro Person in Präsenz: an der Abendkasse
Online: per SEPA-Lastschrift
Anmeldung erforderlich, Familienforum Ruhr,
Familienbildungsstätte an der Universitäts-Kinderklinik Bochum
NEU mitGebärdendolmetscher bei dem Präsenz-Vortrag bei verbindlicher Anmeldung bis zum 13.03.2023 unter info@menschenskinder-bochum.de
Hinweis: es gibt zwei Anmeldelinks (online / in Präsenz/alter Hörsaal der Kinderklinik)
Tel.: (0234) 509-2804
e-mail: wentingmann@familienforum-ruhr.de
Internet: www.familienforum-ruhr.de
Aushang-Erbrecht.pdf