Angehörigen-Entlastungsgesetz: Stellungnahme des bvkm

In dem am 12.6.2019 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgelegten Referentenentwurf für ein Angehörigen-Entlastungsgesetz sind viele Verbesserungen für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen vorgesehen. Zu nennen sind insbesondere:

  • die Einführung der 100.000 Euro-Grenze für alle Leistungen der Sozialhilfe,
  • die dauerhafte Förderung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB)
  • die Einführung eines Budgets für Ausbildung und
  • die Klarstellung, dass Menschen mit Behinderung im Berufsbildungsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) Anspruch auf Grundsicherung haben

Der bvkm begrüßt die genannten Verbesserungen sehr und plädiert in seiner Stellungnahme mit Nachdruck dafür, dass der Referentenentwurf in diesen zentralen Punkten im weiteren Gesetzgebungsverfahren keine wesentlichen Änderungen erfährt.

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