Inkontinenzhilfen

Für Windeln in der medizinisch erforderlichen Qualität und Menge müssen gesetzlich Krankenversicherte maximal 10 Euro im Monat dazu bezahlen. Viele Versicherte zahlen aber erheblich mehr. Der folgende Beitrag erklärt die rechtlichen Hintergründe und gibt Tipps für Betroffene:

Gesetzlich Krankenversicherte können die von ihnen benötigten Windeln grundsätzlich nur bei den Leistungserbringern beziehen, mit denen ihre Krankenkasse einen Vertrag geschlossen hat. Leistungserbringer sind zum Beispiel Sanitätshäuser, Apotheken und Firmen, die Windeln herstellen. Die von den Vertragspartnern gelieferten Windeln sind häufig mangelhaft. In derartigen Fällen empfiehlt es sich, bei den Krankenkassen Anträge auf Versorgung mit Inkontinenzhilfen von ausreichender Qualität zu stellen.

Bei den sogenannten Verhandlungsverträgen schließt die einzelne Krankenkasse mit einer Vielzahl von  Leistungserbringern Verträge. Bei dieser Variante können Versicherte zwischen unterschiedlichen Anbietern wählen. Im Falle eines Verhandlungsvertrages verwenden Sie bitte diese Argumentationshilfe:

Bei den sogenannten Ausschreibungsverträgen erhält der günstigste Anbieter den Zuschlag.  Versicherte können ihre Windeln in diesem Fall nur von diesem einen Anbieter beziehen. Im Falle eines Ausschreibungsvertrages verwenden Sie bitte diese Argumentationshilfe:

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