AKI III // Begutachtungsanleitung des Medizinischen Dienstes zur außerklinischen Intensivpflege

Bevor die Krankenkasse Leistungen der außerklinischen Intensivpflege (AKI) bewilligt, muss künftig der Medizinische Dienst (MD) prüfen, ob die Anspruchsvoraussetzungen hierfür vorliegen und ob die Versorgung mit AKI am gewünschten Leistungsort sichergestellt ist. Die am 2. Februar 2023 als Entwurf vorgelegte Begutachtungsanleitung AKI (BGA AKI) des MD Bund regelt die Kriterien, Maßstäbe sowie Arbeits- und Bewertungsschritte für diese Begutachtung.

Stellungnahme des bvkm zur BGA AKI

In seiner Stellungnahme vom 2. März 2023 äußert der bvkm deutliche Kritik an der BGA AKI. Auch hat der bvkm in seinem Anschreiben an den MD Bund auf folgende Punkte hingewiesen, die für ihn in Bezug auf die BGA AKI von zentraler Bedeutung sind:

  • Die BGA AKI muss sicherstellen, dass es zu keiner Einschränkung des leistungsberechtigten Personenkreises kommt, damit Versicherte, die bislang spezielle Krankenbeobachtung beanspruchen konnten, künftig AKI erhalten.
  • Der Besuch von Kindergärten und Schulen muss insbesondere für nichtbeatmete Kinder mit Intensivpflegebedarf sichergestellt sein.
  • In Bezug auf den gewünschten Leistungsort sind vom MD nicht nur medizinische und pflegerische Aspekte, sondern auch persönliche, familiäre und örtliche Umstände zu berücksichtigen.
  • Die Gutachter:innen des MD müssen über eine vergleichbare fachärztliche Expertise verfügen, wie die im jeweiligen Einzelfall zur Verordnung von AKI und zur Potenzialerhebung befugten Fachärzt:innen.
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