Am 7. November 2020 ist der Medienstaatsvertrag in Kraft getreten, der den bisherigen Rundfunkstaatsvertrag ablöst. Die im Zuge dieser Novellierung geschaffenen Regelungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit sollen zeitnah weiterentwickelt werden. Auch sind Vorgaben aus einer EU-Richtlinie im Medienstaatsvertrag umzusetzen. In seiner Stellungnahme vom 7. Januar 2021 zum Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission der Länder zur Stärkung barrierefreier Medienangebote und zur Umsetzung des European Accessibility Acts (EAA) fordert der bvkm u.a., dass einmal täglich Nachrichten in einfacher oder leichter Sprache zu senden sind, um allen Menschen mit Behinderung gesellschaftliche und politische Teilhabe zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie fordert der bvkm außerdem, dass Notfallinformationen barrierefrei zu gestalten sind.