Die Regelsätze müssen an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Außerdem müssen im Recht der Sozialhilfe (SGB XII) dieselben Vermögensschonbeträge wie beim künftigen Bürgergeld gelten. Das fordern die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, zu denen auch der bvkm gehört, in ihrer Stellungnahme zum sog. Bürgergeld-Gesetz. Mit dem Bürgergeld-Gesetz sollen vor allem Vorschriften im SGB II (sog. HARTZ IV) reformiert werden. Vorgesehen sind u.a. mildere Sanktionsregelungen als bisher und eine Anhebung des Vermögensschonbetrages auf 15.000 Euro. Inkrafttreten soll das Gesetz am 1.1.2023.