Stellungnahmen des bvkm
Der Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts vom 21. Dezember 2022 sieht u.a. Verbesserungen beim Budget für Arbeit und die Einführung einer vierten Staffel bei der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber vor. Arbeitgeber, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen (sog. „Beschäftigungsquote null“), sollen künftig mehr bezahlen. Nach Auffassung des bvkm enthält der Gesetzentwurf viele begrüßenswerte Regelungen, greift aber insgesamt zu kurz. In seiner Stellungnahme vom 22. März 2023 fordert der bvkm deshalb eine umfassendere Reform. Insbesondere muss die Teilhabe am Arbeitsleben auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf sichergestellt werden. Dies machte die Geschäftsführerin des bvkm, Dr. Janina Jänsch, auch am 27. März 2023 bei der Anhörung zu dem Gesetzentwurf im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages deutlich. Zum Referentenentwurf des Gesetzes hatte der bvkm bereits am 6. Dezember 2022 Stellung genommen.