Das Bundesfamilienministerium hat den Referentenentwurf des Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes (IKJHG) vorgelegt. Ab 2028 sollen die Jugendämter für alle Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung zuständig sein, auch für Teilhabeleistungen. In seiner gemeinsamen Stellungnahme vom 02.10.2024 mit den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung begrüßt der bvkm den Entwurf und die damit verbundenen Chancen, sieht aber auch noch erheblichen Nachbesserungsbedarf, z.B. bei der Kostentragungspflicht.
Das Bundesfamilienministerium hatte am 27. Juni 2022 den Beteiligungsprozess für die Gestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe gestartet. Ziel dieses Prozesses war es, alle Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammenzuführen. Der Beteiligungsprozess, an dem u.a. Expertinnen und Experten aus Bund, Ländern und Kommunen sowie den Fachverbänden der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe teilgenommen haben, sollte in einer Gesetzesinitiative münden. In die zentrale Arbeitsgruppe „Inklusives SGB VIII“ waren auch Vertreterinnen des bvkm berufen worden.
Im Rahmen des Beteiligungsprozesses hat der bvkm gemeinsam mit den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung und dem Deutschen Behindertenrat in mehreren Stellungnahmen seine Positionen zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe deutlich gemacht.