Seit dem 1. Juli 2022 kann die neue Leistung für gesetzlich versicherte Frauen im Einzelfall erbracht und abgerechnet werden. NIPT sind vorgeburtliche, nicht-invasive molekulargenetische Pränataltests, die mit einer prozentualen Wahrscheinlichkeit genetische Abweichungen, insbesondere die Trisomien 13, 18 und 21, erkennen lassen. Das Thema NIPT wurde von Anfang an von einer intensiven gesellschaftlichen und politischen Debatte begleitet. Der bvkm hatte sich gemeinsam mit weiteren Verbänden mit Blick auf die mögliche Einführung der NIPT als Kassenleistung sehr kritisch in die Debatte eingebracht (siehe unten) und insbesondere auf mögliche negative ethische und gesellschaftliche Implikationen hingewiesen.