Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, zu denen auch der bvkm gehört, fordern in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes (PKG) vom 30. September 2024 u.a., dass der geplante neue Anspruch auf Umwandlung von Leistungen der Tagespflege an die Bedarfe von Menschen mit Behinderung angepasst werden muss. Auch fordern sie, dass das Pflegegeld künftig unbegrenzt für die gesamte Dauer eines Krankenhausaufenthalts weiterzuzahlen ist.
Zum Hintergrund:
Der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Referentenentwurf zum PKG sieht vor, dass die Kompetenzen von Pflegekräften erweitert werden sollen. Darüber hinaus sind auch verschiedene Verbesserungen, insbesondere in Form von flexibleren Leistungen, für Pflegebedürftige und ihre Familien vorgesehen. So soll der ambulante Umwandlungsanspruch für niedrigschwellige Entlastungsleistungen von bisher 40 auf bis zu 50 Prozent steigen. Neu eingeführt werden soll ferner ein Umwandlungsanspruch für die Leistungen der Tages- und Nachtpflege. Dieser soll künftig in Höhe von bis zu 50 Prozent für niedrigschwellige, regelmäßige, mehrstündige Gruppenbetreuungsangebote einsetzbar sein. Vorgesehen ist ferner, die Frist für die Weiterzahlung des Pflegegeldes bei einem Krankenhausaufenthalt von bislang vier auf künftig acht Wochen zu verlängern.