Der bvkm begrüßt ausdrücklich die finanzielle Absicherung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) mit dem Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe („Angehörigen-Entlastungsgesetz“) über das Jahr 2022 hinaus. Mit seiner Stellungnahme geht der bvkm auf die einzelnen Regelungen des Entwurfs des Eckpunktepapiers ein und möchte einen Beitrag zur Weiterentwicklung, Verbesserung und Absicherung der EUTB leisten.