Pflege in besonderen Wohnformen // Positionspapier des bvkm zur Personenzentrierung
Nach Art. 19 der UN-Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit Behinderung das Recht zu entscheiden, wo und wie sie leben möchten – ebenso wie Menschen ohne Behinderung. Sie haben ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft. Das gilt selbstverständlich auch für Menschen mit komplexer Behinderung und hohem Pflege- und Unterstützungsbedarf. Ihr gesamtes Leben in einem … Pflege in besonderen Wohnformen // Positionspapier des bvkm zur Personenzentrierung weiterlesen
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