Problemanzeigen und Forderungen

Die Frage, welche Kosten von der Pflegekasse und welche von der Krankenkasse zu tragen sind, wenn dieselbe Pflegekraft sowohl körperbezogene Pflegemaßnahmen (ehemals „Grundpflege“) als auch Behandlungspflege leistet, muss streitfrei und unbürokratisch geregelt werden. Das fordert der bvkm gemeinsam mit seinen beiden Mitgliedsorganisationen INTENSIVkinder Zuhause und IntensivLeben Kassel sowie der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben im Positionspapier vom 02.10.2024 zu den sogenannten Kostenabgrenzungs-Richtlinien. Anlass für das Papier sind zahlreiche Problemanzeigen von Betroffenen zu diesem Thema.

Zum Hintergrund:

Die Kostenabgrenzungs-Richtlinien regeln die Feststellung des Zeitanteils, für den die Pflegeversicherung bei Pflegebedürftigen, die häuslich gepflegt werden und die zugleich einen Bedarf an außerklinischer Intensivpflege (AKI) haben, die hälftigen Kosten zu tragen hat. Sie betreffen ausschließlich Fallkonstellationen, bei denen dieselbe Pflegekraft gleichzeitig Leistungen der AKI nach § 37c SGB V und Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI erbringt.

Die Richtlinien gaben bereits in der Vergangenheit häufig Anlass für Missverständnisse, weil die Regelungen einen breiten Interpretationsspielraum eröffnen. Zahlreiche aktuelle Rückmeldungen von AKI-Patient:innen machen deutlich, dass es nun aufgrund der geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen durch das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) vermehrt zu Problemen mit den Kostenabgrenzungs-Richtlinien kommt. Diese werden zum Teil von Krankenkassen falsch angewendet, wodurch es zu rechtswidrigen Leistungskürzungen kommt. Auch führen steigende Pflegekosten zu steigenden Eigenanteilen für die häusliche Pflege und damit dazu, dass sich AKI-Patient:innen zunehmend gezwungen sehen, Sozialhilfe in Anspruch nehmen zu müssen.

Der BVKM erhält seit vielen Jahren das DZI-Spendensiegel

Der bvkm wird durch die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene, vdek, AOK-Bundesverband, BKK Dachverband, IKK, Knappschaft & Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau gefördert.