Pflegeneuordnungsgesetz // PNOG

Sparpaket auf dem Rücken pflegender Familien

In seiner Stellungnahme vom 10. Juni 2026 zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) bewertet der bvkm das Gesetz als eine massive Zumutung für pflegende Angehörige. Das vorgesehene Sparpaket belastet Pflegebedürftige und ihre Familien übermäßig und schwächt die häusliche Pflege.

Überblick über die im PNOG geplanten Neuregelungen

Beim Sozialpolitischen Fachtags des bvkm am 18. Juni 2026 war das PNOG ein besonderer Aufreger. Die Präsentation des bvkm zum PNOG fasst alle geplanten Neuregelungen übersichtlich zusammen.

Positionspapier der Fachverbände für Menschen mit Behinderung

Am 4. März 2026 haben die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, zu denen auch der bvkm gehört, auf ihrer Frühjahrs-Konferenz das Positionspapier „Gute Pflege für Menschen mit Behinderung und bessere Unterstützung für pflegende Angehörige!“ verabschiedet. In dem Papier machen die Fachverbände deutlich, was sie von der Pflegereform der Bundesregierung erwarten.

Im Fokus: Verhinderungspflege

In ihrem Positionspapier fordern die Fachverbände für Menschen mit Behinderung u.a., dass die Verhinderungspflege in ihrer bisherigen Höhe und Flexibilität erhalten bleiben muss. Sorge macht den Fachverbänden, dass bei der anstehenden Pflegereform ein Sachleistungs- und ein Entlastungsbudget angedacht sind, für das zur Gegenfinanzierung jeweils Teile der Ausgaben für die Verhinderungspflege eingesetzt werden sollen. Die Verhinderungspflege ermöglicht es pflegenden Angehörigen, einen Ersatz für die Pflege zu organisieren, wenn sie selbst beispielsweise aufgrund wichtiger Termine oder Urlaubs an der Pflege gehindert sind. Es ist zu befürchten, dass künftig weniger Geld dafür zur Verfügung steht und die Leistung auch nicht mehr so flexibel einsetzbar ist wie bisher.

Zum Hintergrund:

Die Fach-Arbeitsgruppen „Versorgung“ und „Finanzierung“ im Zukunftspakt Pflege haben am 11. Dezember 2025 fachliche Eckpunkte für eine nachhaltige Struktur- und Finanzierungsreform in der Pflegeversicherung veröffentlicht. Dort werden erste Vorschläge für eine Pflegereform, die am 1. Januar 2027 in Kraft treten soll, grob skizziert.

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