Junge Menschen brauchen gute Entwicklungsbedingungen, um sich zu selbstsicheren Erwachsenen zu entwickeln, die ihr Leben selbstbestimmt gestalten. Sie brauchen eine Bildung, Erziehung und Förderung, die sich an ihrer Lebenswelt orientiert und zu ihnen und ihren Zielen passt. Sie brauchen freie Zeit und Kontakte zu Gleichaltrigen, um Interessen und Fähigkeiten zu entdecken und eigene Perspektiven und Wünsche zu entwickeln.
Es gibt großartige Neuigkeiten! Der bvkm veranstaltet vom 4. – 6. April 2025 in München seine 11. „Mädchenkonferenz – MÄKO“ für Mädchen und junge Frauen mit Behinderung. Eingeladen sind alle Mädchen und jungen Frauen mit Behinderung im Alter zwischen 12 und 25 Jahren, die Lust auf neue Dinge haben und gemeinsam mit anderen ein spannendes, informatives und erlebnisreiches Wochenende verbringen wollen.
Wer neugierig ist und wissen möchte, wie eine MÄKO abläuft, findet weiter unten Fotos und Informationen aus den letzten Jahren. Wir freuen uns auf euch! Anmeldungen sind ab sofort unter maeko@bvkm.de möglich.
Anmeldeschluss: 31. Januar 2025.
Fragen? Das MÄKO-Team ist für euch und Sie da unter maeko@bvkm.de
Der bvkm setzt in der Arbeit für und mit Kinder(n) und Jugendliche(n) mit Behinderung seit vielen Jahren einen Schwerpunkt in der geschlechtsspezifischen Arbeit mit Mädchen mit Behinderung. Für sie gibt es nur begrenzte Möglichkeiten, sich mit Gleichbetroffenen auszutauschen. An Förderschulen sind Mädchen oftmals in der Minderzahl. Zudem werden viele (körper-)behinderte Mädchen integrativ geschult und haben wenig bis gar keinen Kontakt zu anderen behinderten Mädchen. Mit seinen Angeboten möchte der bvkm Anregungen für die Arbeit vor Ort geben sowie den Austausch und die Partizipation von Mädchen mit Behinderung fördern.
Fotos: Nele Richterich
Bei den Mädchenkonferenzen handelt es sich um bundesweit ausgeschriebene Veranstaltungen, die – vor Corona – alle zwei Jahre an einem Wochenende im Herbst vom bvkm angeboten wurden. Zielsetzung der Mädchenkonferenzen ist es, den Teilnehmerinnen (Mädchen und jungen Frauen mit Behinderung) die Gelegenheit zu eröffnen, Gleichbetroffene aus anderen Regionen Deutschlands kennen zu lernen, sich mit ihnen auszutauschen, Kontakte zu knüpfen und sich in Workshops mit unterschiedlichen Themen auseinander zu setzen, sich kreativ zu betätigen und neue Dinge auszuprobieren. Auch für die Begleiterinnen der Mädchen und jungen Frauen sollen die unterschiedlichen Angebote Anregungen für die eigene Praxis bieten.
Rund 400 Mädchen und junge Frauen aus ganz Deutschland, ihre Begleiterinnen, Helferinnen und Workshopleiterinnen trafen sich im März 2018 in der Sportschule Wedau, Duisburg. Ein buntes Workshop-Programm, die schon obligatorische Disco am Samstagabend und die große Matinee mit Vorstellungen und Präsentationen am Sonntagvormittag, sorgten bei allen Teilnehmerinnen einmal mehr für Begeisterung und Freude. Das WDR-Fernsehen schickte am Freitagabend ein Team vorbei und berichtete in seiner Sendung „Lokalzeit Duisburg“ live von der Veranstaltung.
Mimmi, das Mitmach-Mädchenmagazin-Mittendrin, ist eine Zeitschrift in der Mädchen und junge Frauen mit und ohne Behinderung zu Wort kommen – Mimmi erscheint zweimal im Jahr. Die Beiträge der Mimmis werden in erster Linie von Mädchen und jungen Frauen selbst geschrieben. Im Mittelpunkt der Ausgaben steht jeweils ein Schwerpunktthema.
Mitmachen bei der Mimmi können alle Mädchen und jungen Frauen zwischen 11 und 25 Jahren. Dazu kann entweder der aktuelle Fragebogen beantwortet werden oder auch so zum Thema der nächsten Mimmi ein Artikel, eine kreative Idee, Tipps, Fotostorys und mehr eingereicht werden.
Die Mimmi kann kostenlos, auch im Gruppen-/Klassensatz abonniert werden:
Mimmi@bvkm.de
Für junge Erwachsene startet nach der Schule ein neuer, wichtiger Lebensabschnitt: Der Eintritt in die Arbeitswelt. Das Abenteuer Zukunft klopft an die Tür. Oftmals sind mit diesem neuen Lebensabschnitt zunächst viele Fragen und auch Unsicherheiten verbunden: Wie kann dieser bedeutende Schritt aussehen? Wie kann er gut gelingen? Wie findet man den für sich passenden Job? Wer kann dabei unterstützen? Um sich diesen Fragen zu nähern, kann die Methode der Persönlichen Zukunftsplanung hilfreich sein.
An den Schnittstellen zur Arbeitswelt ist der Übergang jedoch herausfordernd. Zum einen fehlen Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten und zum anderen auch das notwendige Wissen an den entsprechenden Stellen. Der bvkm setzt sich dafür ein, dass junge Menschen mit Komplexer Behinderung bessere Möglichkeiten erhalten am Arbeitsleben teilzuhaben.
Mit zielgruppenspezifischen Fachveranstaltungen ermöglicht der bvkm es insbesondere jungen Menschen mit Behinderung, neue Wege und Möglichkeiten kennenzulernen. Damit sollen (junge) Menschen mit Behinderung darin bestärkt und ermutigt werden, ihren eigenen Weg – unabhängig von der Komplexität ihrer Behinderung – ins Arbeitsleben zu finden.
Im Mittelpunkt der Fachveranstaltungen stehen praxisnahe Beispiele, der Austausch mit Arbeitnehmer:innen mit Behinderung, die einen Einblick in ihre Arbeitswelt geben, sowie Workshops z. B. zu Themen wie „Persönliche Zukunftsplanung“.
Noch nach dem Zerbrechen der Koalition hat das Bundeskabinett eines Gesetzesentwurf zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) auf den Weg gebracht. Nun ist ein beschleunigtes Verfahren vorgesehen. Infos dazu und zum Gesetzesentwurf wurden vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) zusammengestellt. Zum vorausgegangenen Referentenentwurf hatte der bvkm gemeinsam mit den anderen Fachverbänden für Menschen mit Behinderung Stellung genommen:
Alle Stellungnahmen zum vorangegangenen Beteiligungsprozess „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!“ finden Sie hier:
Eine Einordnung zum geplanten Gesetzesvorhaben bietet dieser Artikel:
Die Zusammenführung der Leistungen für alle jungen Menschen unter dem Dach der Jugendhilfe wurde bereits im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) angebahnt. Sie bildet die dritte und letzte Stufe der umfangreichen Reform hin zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe.
Infos zu diesem Gesetz und allen Änderungen, die es mit sich bringt, finden Sie in diesem Artikel:
Die zweite Stufe der Reform bildet die Einführung der Verfahrenslotsen ab 2024. Sie sollen einerseits junge Menschen mit Behinderung und ihre Familien beraten und begleiten, andererseits die Jugendämter bei der Zusammenführung der Leistungen für alle jungen Menschen unter dem Dach der Jugendhife unterstützen. Dazu hat sich der bvkm in einem Positionspapier ausführlich geäußert: