Unsere Themen

Gesellschaftliche und politische Teilhabe

Wer am gesellschaftlichen Leben selbstbestimmt teilhaben will, muss informiert sein. Über die Beeinträchtigung, über Rechte, Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten. Barrierefreiheit ist eine wesentliche Voraussetzung für Teilhabe, Unabhängigkeit und ein selbstbestimmtes Leben.

Grundbedürfnisse sicherstellen

Toiletten für alle

„Toiletten für alle“ ermöglichen Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung. Sie sorgen dafür, dass das entwürdigende Wechseln von Inkontinenzeinlagen auf dem Fußboden öffentlicher Toiletten ein Ende hat. „Toiletten für alle“ sind eine Erweiterung gängiger barrierefreier WCs um einen Personen-Lifter und eine Pflegeliege. Wichtig: Eine barrierefreie „Toilette für alle“ hat mindestens eine Grundfläche zwischen 7 und 12 qm. Eine barrierefreie Toilette nach DIN 18040-1 ist zu klein, um die erforderliche Bewegungsfläche zu haben! Mitgliedsorganisationen des bvkm engagieren sich seit Jahren für das Thema: Die Stiftung Leben pur informiert und macht bundesweit auf die Notwendigkeit von „Toiletten für alle“ aufmerksam. Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V. kann bislang 80 Standorte als Erfolg verbuchen. INTENSIVkinder Niedersachsen e.V. setzt sich dafür ein, dass in Niedersachsen „Toiletten für alle“ an zentralen, öffentlichen Orten gebaut werden.

Eine Deutschlandkarte zeigt alle Standorte. Sie vermissen Ihre Stadt auf der Landkarte? Dann werden Sie aktiv! 

Wahljahr

Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2021

2021 ist ein wichtiges Wahljahr. Aus diesem Grund wurden sog. Wahlprüfsteine entwickelt und den Parteien mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt.

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. (bvkm) hat seine Wahlprüfsteine für die Bundestagswahl 2021 im Rahmen des Sozialpolitischen Fachtags am 17. Mai 2021 vorgestellt. Der bvkm hat in seinen Wahlprüfsteinen die wichtigsten Handlungsbedarfe und Forderungen zur Bundestagswahl 2021 formuliert. Unter anderem forderte der bvkm die Parteien zur Bundestagswahl 2021 auf, sich für soziale Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen einzusetzen und die damit verbundenen Aufgaben in den parteipolitischen Fokus zu rücken.

Die Wahlprüfsteine gibt es auch in Leichter Sprache.

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung – dazu gehört auch der bvkm – haben ihre Forderungen zur Bundestagswahl 2021 in den Wahlprüfsteinen vom 31. März zusammengefasst.

BTHG

BTHG muss für alle gelten! – Fachtag des bvkm zieht erste Bilanz

Neun Monate nach Inkrafttreten der neuen Eingliederungshilfe hat der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) auf seinem Fachtag am 19. September 2020 in Berlin eine erste Bilanz gezogen. Sein Fazit lautet: Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen sind bei jedem Schritt zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in die Praxis mitzudenken. Der Fachtag mit dem Titel „Die neue Eingliederungshilfe – selbstbestimmtes Leben für alle Menschen mit Behinderung?“ hat die Defizite des BTHG für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf in den zentralen Bereichen Wohnen und Teilhabe am Arbeitsleben erneut bestätigt. Die Abschlusserklärung des bvkm zum Fachtag macht deutlich, an welchen Stellen der Gesetzgeber dringend nachbessern muss. Rund 200 Teilnehmende diskutierten in Berlin und online über die Auswirkungen und Nebenwirkungen des BTHG für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen.

Netzwerk unabhängige Beratung

Erfolgreiche Abschlussveranstaltung

Die Abschlussveranstaltung des Projektes „Netzwerk unabhängige Beratung – Der Rechtsweg ist nicht ausgeschlossen! – Ergebnisse, Erfahrungen und Impulse“ tagte erfolgreich am 29.05.2019 in Berlin. Das Kooperationsprojekt der Verbände Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) und Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm), präsentierte nach fünfjähriger Projektlaufzeit die Ergebnisse im Rahmen einer Fachtagung.

EUTB

Übersicht der EUTB-Beratungsstellen

Bundesweit sind inzwischen 510 neue Beratungsstellen – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) – entstanden, die seit Anfang 2018 kostenfrei und vertraulich Beratung für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen anbieten.

Über EUTB

Seit dem 1. Januar 2018 werden aus Bundesmitteln neue Beratungsstellen gefördert, die die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) etablieren sollen. Mit dem am 29.12.2016 verkündeten Bundesteilhabegesetz ist die EUTB in das SGB IX in § 32 implementiert worden. Ziel ist es, eine weitgehend von Leistungsträger- und Leistungserbringerinteressen unabhängige, niedrigschwellige und umfassend barrierefreie Beratungslandschaft zu etablieren, die insbesondere die bestehenden Beratungsangebote der Rehabilitationsträger (vgl. Informations-, Beratungs- und Auskunftspflicht nach den §§ 13-15 SGB I) ergänzen soll. Dabei soll die EUTB weit vor der Beantragung von Leistungen erfolgen und eine umfassende Planungs-, Orientierungs- und Entscheidungshilfe darstellen und bestehende Beratungsangebote ergänzen.

In der Förderrichtlinie zur EUTB ist unter anderem geregelt, dass „eine rechtliche Beratung sowie eine Begleitung in Widerspruchs- und Klageverfahren nicht geleistet wird“. Diese Formulierung hat insoweit zu Irritationen geführt, als dass sie so ausgelegt werden könnte, dass eine sozialrechtliche Beratung im Sinne des § 8 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) ausgeschlossen werden soll. Dies wäre sehr problematisch, da die Beratung auf halbem Wege stecken bleiben würde, wenn leistungsrechtliche Fragen ausgeschlossen wären.
Der bvkm hat daher beim BMAS nachgefragt und die Antwort erhalten, dass ein Ausschluss einer Rechtsberatung durch die in der Richtlinie gewählte Formulierung „eine rechtliche Beratung sowie eine Begleitung im Widerspruchs- und Klageverfahren werden nicht geleistet“ gerade nicht gewollt ist.

Projekt

Netzwerk unabhängige Beratung

Das Netzwerk unabhängige Beratung ist ein Kooperationsprojekt des Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) und des Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) zur Stärkung und Durchsetzung der Rechte behinderter Menschen und ihrer Angehörigen. Dieses Ziel sollte im Projektzeitraum 01.06.2015 bis 31.05.2019 durch persönliche, anwaltschaftliche und sozialrechtliche Beratung erreicht werden. Mit dem seit 2015 bestehenden Netzwerk konnten die beteiligten Verbände aufzeigen, wie in Modellregionen dauerhafte Strukturen zur unabhängigen Beratung von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen geschaffen werden können. Beratungsstellen wurden aufgebaut, die Berater*innen berufsbegleitend weitergebildet und eine umfassende persönlich sowie digitale Vernetzung entwickelt.

Das Projekt wurde durch das Institut für Antidiskriminierungs-und Diversityfragen an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg wissenschaftlich begleitet. Die Ergebnisse, Erfahrungen und Impulse sind in dem folgenden Abschluss-Evaluationsbericht dargelegt.

Die Säulen des Projektes

Das Modellprojekt umfasst drei Ebenen.

1. Auf regionaler Ebene wurden exemplarisch Beratungsstellen aufgebaut und etabliert. Zu deren Aufgaben gehören die individuelle Beratung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen und ihrer Familien bei der Entwicklung und Verwirklichung von Lebensvorstellungen sowie der Erschließung von Ressourcen im unmittelbaren Umfeld und in der Gemeinde.

2. Auf überregionaler Ebene wurden durch Informationsveranstaltungen fachliche Kenntnisse vermittelt sowie Themen- und Expertenpools aufgebaut. So konnte eine Drehscheibenfunktion zur Vermittlung von lokalen Beratungsangeboten oder auch trägerübergreifender Zusammenarbeit übernommen werden. Die Weitergabe von Themen und Anliegen an die Bundesebene ist ebenfalls davon umfasst.

3. Auf Bundesebene werden Angebote der Begleitung der regionalen Beratungsstellen erarbeitet. Neben der Aufarbeitung und Bereitstellung von Materialien zu sozialrechtlichen Fragestellungen werden zur einheitlichen Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der Beratung, Fortbildungen für die Fachkräfte konzipiert und angeboten. Regelmäßige Vernetzungstreffen mit den Fachkräften sichern daneben den fachlichen Austausch und die Vernetzung ab.

Im Rahmen eines Gesamtkonzeptes haben die Verbände, gemeinsam mit dem Institut für Antidiskriminierungs- und Diversityfragen (IAD) an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg, die Beraterinnen und Berater der Standorte durch berufsbegleitende Weiterbildungen qualifiziert.

Mit der wissenschaftlichen Begleitung und Auswertung der Projektergebnisse im Sinne einer nachhaltigen Weiterentwicklung, wurde Professorin Dr. Beate Aschenbrenner-Wellmann, Leiterin des IAD, beauftragt. Die Projektergebnisse werden nach Ablauf der Projektlaufzeit im Mai 2019 in den Verbänden aufgegriffen und zur Professionalisierung der unabhängigen Beratung strukturell angepasst und weiterentwickelt.

EUTB

Berufsbegleitende Weiterbildung

In Zusammenarbeit mit dem Institut für Antidiskriminierungs- und Diversityfragen (IAD) an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg, haben die Kooperationspartner des „Netzwerk unabhängige Beratung“ eine berufsbegleitende Weiterbildungsreihe konzipiert. Dieses Qualifizierungsangebot umfasst die obligatorische kostenlose Grundqualifikation zum/zur EUTB-Teilhabeberater*in (Modul drei). Sie  wird von der Fachstelle Teilhabeberatung, die im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales arbeitet, umgesetzt, durchgeführt und zertifiziert.

Die fünf Weiterbildungsmodule im Überblick:

BTHG

Das Bundesteilhabegesetz

Das BTHG wird vom bvkm aktiv begleitet. Nachfolgend finden Sie Informationen, mit denen sich der bvkm in den (Aus-)Gestaltungsprozess eingebracht hat:

Das Bundesteilhabegesetz und seine Folgen // Dezember 2016

Das BTHG ist am 1. Dezember 2016 mit den Stimmen von SPD und CDU/CSU gegen die Linke bei Enthaltung von Bündnis 90 / Die Grünen vom Bundestag verabschiedet worden.

Tagung der Fachverbände in Berlin // Mai 2017

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung diskutierten am 11. Mai mit 270 Interessierten in Berlin die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung und die Dienste und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Zu den ReferenInnen gehörten u. auch die Vorsitzende des bvkm, Helga Kiel, und Katja Kruse, Referentin für Sozialrecht beim bvkm. Die Fachverbände, zu denen auch der bvkm gehört, haben eine Erklärung veröffentlicht.

Der BVKM erhält seit vielen Jahren das DZI-Spendensiegel

Der bvkm wird durch die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene, vdek, AOK-Bundesverband, BKK Dachverband, IKK, Knappschaft & Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau gefördert.