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Düsseldorf, 22. März 2021. Der vergangene Woche bekannt gewordene Arbeitsentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium zum Pflegereformgesetz stößt bei den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung auf große Verärgerung. Vorgesehen ist darin, dass ein Teil der sogenannten Verhinderungspflege künftig einer längeren Verhinderung der Pflegeperson vorbehalten bleibt. Für die stundenweise Inanspruchnahme der Verhinderungspflege sollen dagegen ab dem 1. Juli 2022 nur noch maximal 40 Prozent des Gesamtjahresbetrags zur Verfügung stehen.
Düsseldorf, 24. März 2021 – „In der geplanten neuen Impfverordnung sollen pflegende Angehörige nicht mehr in der höchsten Priorität berücksichtigt werden – das darf nicht passieren!“, so Helga Kiel, Vorsitzende des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm). „Pflegende Angehörige sind der größte Pflegedienst in Deutschland, sie brauchen das Recht auf eine vorrangige Impfung.“
In seiner Stellungnahme vom 23. März fordert der bvkm als Teil der Fachverbände für Menschen mit Behinderung, pflegende Angehörige ausdrücklich im Text der Impfverordnung zu nennen.
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