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Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ist wieder zurück im Gesetz
Düsseldorf, 26. Mai 2023. Der Bundestag hat heute in 2. und 3. Lesung das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) beschlossen. Danach kommt die Zusammenführung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem flexibel nutzbaren Gesamtbetrag nun doch stufenweise zurück ins Gesetz. Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hatte sich hierfür in einer breit angelegten Briefaktion gemeinsam mit pflegenden Eltern stark gemacht.
Die Pressemitteilung in voller Länge als Download finden Sie hier: