Unsere Themen

Gesundheit, Rehabilitation und Pflege

Menschen mit Behinderung sind in einem hohen Maße und ohne Alternative auf Pflege und Leistungen des Gesundheitswesens angewiesen. Zugangsbarrieren zu Gesundheitsleistungen treffen sie besonders hart. Pflege und Rehabilitation müssen sich an der Lebenswirklichkeit und den Teilhabezielen der Menschen orientieren.

Bundestag

Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG)

Viele Menschen mit Behinderung sind auf eine qualitativ gute Heil- und Hilfsmittelversorgung zwingend angewiesen. Bisher erhielten Versicherte jedoch oftmals nur durch eigene Zuzahlungen Zugang zu einer passenden und notwendigen Versorgung. Dies lag vor allem daran, dass die Hilfsmittelversorgung durch Ausschreibungen erfolgte, die im Wesentlichen dem Diktat des niedrigsten Preises folgten. Das HHVG legt im Gegensatz zur aktuellen Praxis fest, dass Ausschreibungen sich nicht allein am Preis orientieren dürfen, sondern die Qualität der Hilfsmittel zwingend zu berücksichtigen ist.

Krankenhausaufenthalt

Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen im Krankenhaus

Wenn Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen ins Krankenhaus müssen, bedeutet dies für alle Beteiligten – insbesondere den Menschen mit Behinderung – eine große Herausforderung. Damit aus der Herausforderung keine Überforderung wird, ist es wichtig, die Zeit vor und während des Krankenhausaufenthaltes gut vorzubereiten bzw. aktiv zu begleiten.

Die Fachverbände – dazu gehört auch der bvkm – haben mit den Krankenhausgesellschaften eine Checkliste zur Kooperation von Einrichtungen der Behindertenhilfe mit Krankenhäusern vereinbart. Diese sog. „Liste von Gesichtspunkten für Abstimmung und Absprachen“ soll den Verantwortlichen in den Diensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe eine inhaltliche Orientierung geben,

wenn sie auf Verantwortliche in den Krankenhäusern zugehen möchten, um im beiderseitigen Interesse und vor allem im Interesse der guten Krankenhausversorgung der Klientinnen und Klienten Absprachen und Vereinbarungen zur Zusammenarbeit zu treffen.

Außerdem hat der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e. V. für Familien mit behinderten Angehörigen eine praktische und hilfreiche Checkliste zum Krankenhausaufenthalt von Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen zusammengestellt.

Pflegereform

Kurzübersicht zu Neuregelungen für Pflegebedürftige seit 2017

Zum 1. Januar 2017  wurde der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im Recht der Sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) eingeführt. Statt der bisherigen drei Pflegestufen gibt es nun fünf Pflegegrade. Das Begutachtungssystem, nach dem der Grad der Pflegebedürftigkeit ermittelt wird, wurde dazu auf eine neue Grundlage gestellt.

Die wesentlichen Änderungen des PSG II finden Sie im Überblick.

Veröffentlichungen

ICF Checklisten „Kinder und Jugendliche“

für die Praxis aufbereitet

Mit der Veröffentlichung der ICF Kinder und Jugendliche und der inzwischen von der Weltgesundheitsorganisation autorisierten deutschen Übersetzung entstand der Wunsch, die ICF CY auch praktisch im Alltag verschiedener Institutionen einsetzen zu können. Hinderlich dafür ist die Komplexität und der Umfang der Originalversion. Eine Arbeitsgruppe einschlägiger Fachgesellschaften und Verbände hat es sich zur Aufgabe gemacht, die ICF CY nach der Relevanz für bestimmte Altersgruppen (0-3, 3-6, 6-12, 12-18 Jahre) zu gliedern und damit handhabbarer zu machen.Die Listen sollen die Anwendung der ICF CY in der Praxis erleichtern und die Widerstände, die durch die Komplexität der ICF in den Institutionen zu beobachten ist, überwinden helfen. Der bvkm hatte die Organisation des Arbeitskreise übernommen, die die Checklisten erarbeitet hat. Er war auch inhaltlich an der Erarbeitung beteiligt und wird sich an der Fortbildung im Zusammenhang mit der Anwendung der ICF CY beteiligen.

Die Listen wurden auch in Excel-Tabellen übertragen, mit denen die Anwendung erleichtert wird. Herr Dr. Peter Keller hat die Übertragung in die Excel-Dateien mit großem Engagement vorgenommen.

Der BVKM erhält seit vielen Jahren das DZI-Spendensiegel

Der bvkm wird durch die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene, vdek, AOK-Bundesverband, BKK Dachverband, IKK, Knappschaft & Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau gefördert.