Der Zusammenschluss von Menschen mit ähnlichen Erfahrungen und Schwierigkeiten ist bis heute Ausgangspunkt für Veränderungen: Man lernt, seine Bedürfnisse zu artikulieren, findet den Mut, berechtigte Ansprüche gegenüber der Gesellschaft anzumelden. Für viele Eltern ist die Arbeit in einem Verein ein Weg, über die Familie hinaus etwas für die Zukunft ihrer Kinder zu tun.
Werden Sie aktiv in einem Mitgliedsverein in Ihrer Nähe. Manchmal reicht eine kleine Gruppe engagierter Menschen, um viel zu bewegen. Die Dinge in die eigene Hand nehmen, mitgestalten, anderen helfen und von den eigenen Erfahrungen profitieren lassen, das gibt Freude und bringt einen selbst voran. Wenn Sie sich mit anderen zusammenschließen wollen, wir helfen gerne bei der Gründung von Organisationen.
Tragen Sie als Mitglied im bvkm durch einen regelmäßigen finanziellen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation körper- und mehrfachbehinderter Menschen bei, wenn sich keine Mitgliedsorganisation in Ihrer Nähe befindet.
Fördernde Mitglieder unterstützen den bvkm mit ihrem Jahresbeitrag von mindestens 40,00 €. Sie erhalten die Zeitschrift DAS BAND und können die Bücher und Broschüren unseres Verlages zum ermäßigten Mitgliedspreis beziehen.
Vereine, Gesellschaften oder Stiftungen können ordentliches oder außerordentliches Mitglied im bvkm werden. Sie können den Service des bvkm, einschließlich der Erschließung finanzieller Mittel in Anspruch nehmen und sich an internen Veranstaltungen und Projekten beteiligen. Die Mitgliedschaft wird formlos beantragt. Für die Aufnahme bitten wir um einen Registerauszug, die Satzung oder den Gesellschaftsvertrag, ein Vorstandsverzeichnis und um den Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid (Gemeinnützigkeitsbescheinigung). Das Stimmrecht ist den ordentlichen Mitgliedsorganisationen vorbehalten, bei denen Eltern behinderter Kinder oder Menschen mit Behinderung Mitglied werden können. Sie haben in der Regel die Rechtsform des eingetragenen Vereins. GmbHs und Stiftungen sind in der Regel geschlossene Rechtsformen und haben als außerordentliche Mitglieder kein Stimmrecht.
Die Mitgliedsbeiträge ergeben sich aus der Beitragsordnung.