Das Bundesfamilienministerium hat am 27. Juni 2022 den Beteiligungsprozess für die Gestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe gestartet. Ziel ist es, alle Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammenzuführen. Der Beteiligungsprozess, an dem u.a. Expertinnen und Experten aus Bund, Ländern und Kommunen sowie den Fachverbänden der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe teilnehmen, soll in einer Gesetzesinitiative münden. In die zentrale Arbeitsgruppe „Inklusives SGB VIII“ wurden auch Vertreterinnen des bvkm berufen.
Die konstituierende 1. Sitzung der Arbeitsgruppe „Inklusives SGB VIII“ fand am 17. November 2022 statt. Für das Jahr 2023 sind vier weitere Sitzungen vorgesehen. Jeweils zwei Wochen vor den Sitzungsterminen werden vom Bundesfamilienministerium Arbeitsunterlagen ausgegeben, die dann entsprechend kommentiert werden können.
Stellungnahmen zur 2. Sitzung am 14. Februar 2023
Der Deutsche Behindertenrat (DBR) und die Fachverbände für Menschen mit Behinderung – beiden gehört auch der bvkm an – fordern, dass entsprechende Rahmenbedingungen für die Inklusive Lösung geschaffen werden und die notwendige Finanzierung gesichert ist. Ein inklusives SGB VIII kann es nicht zum „Nulltarif“ geben. Zu den Sitzungsunterlagen des Bundesfamilienministeriums für die 2. Sitzung der Arbeitsgruppe „Inklusives SGB VIII“ am 14. Februar 2023 haben die Verbände folgende Stellungnahmen abgegeben:
Stellungnahme zur 1. Sitzung am 17. November 2022
Anlässlich der konstituierenden 1. Sitzung der Arbeitsgruppe „Inklusives SGB VIII“ hat der bvkm sein Positionspapier zum Verfahrenslotsen veröffentlicht. Der Verfahrenslotse hat im Rahmen der Inklusiven Lösung eine wichtige Funktion. Seine Aufgabe ist es, junge Menschen mit Behinderung und ihre Familien durch das gesamte Verfahren – vom Antrag bis zum Abschluss der Leistungsgewährung – zu begleiten und damit auf eine zeitnahe und auf den individuellen Bedarf abgestimmte Leistungsgewährung hinzuwirken. Aus Sicht des bvkm muss er Unterstützer und Begleiter mit einem besonderen Qualifikationsprofil sein.
Weitere Details sind dem Positionspapier des bvkm vom 17. November 2022 zu entnehmen: