Inklusive Kinder- und Jugendhilfe I // Aktuelles aus dem Beteiligungsprozess

Das Bundesfamilienministerium hat am 27. Juni 2022 den Beteiligungsprozess für die Gestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe gestartet. Ziel ist es, alle Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammenzuführen. Der Beteiligungsprozess, an dem u.a. Expertinnen und Experten aus Bund, Ländern und Kommunen sowie den Fachverbänden der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe teilnehmen, soll in einer Gesetzesinitiative münden. In die zentrale Arbeitsgruppe „Inklusives SGB VIII“ wurden auch Vertreterinnen des bvkm berufen.

Familienkonferenz vom 26. bis zum 28. Januar 2024 in Berlin

Junge Menschen mit Behinderung und ihre Familien wollen in einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe überall dabei sein! Dies war nur eine der Forderungen, auf die sich rund 100 Teilnehmende auf einer Familienkonferenz vom 26. bis 28. Januar 2024 in Berlin einigten. Die Konferenz stand im Zusammenhang mit dem Beteiligungsprozess des Bundesfamilienministeriums Gemeinsam zum Ziel – Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe! Sie ermöglichte es Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderung sowie ihren Familien Perspektiven und Forderungen zu teilen. Die Ergebnisse werden aufbereitet und dem Familienministerium vorgestellt. Die gemeinsame Presseinformation der mitveranstaltenden Verbände finden Sie hier.

Gemeinsame Pressemitteilung und Stellungnahmen anlässlich der Abschlusskonferenz

Anlässlich der Abschlusskonferenz des Beteiligungsverfahrens am 19.12. 2023 fordert der bvkm in einem Bündnis gemeinsam mit weiteren Behinderten- und Wohlfahrtsverbänden eine geeignete Finanzierung für die inklusive Kinder- und Jugendhilfe. Eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe könne nur gelingen, wenn die Vorgabe des Kostenvorbehaltes im Achten Buch Sozialgesetzbuch aufgehoben werde.

In ihren abschließenden Stellungnahmen fassen die Fachverbände für Menschen mit Behinderung sowie der Deutsche Behindertenrat – beiden gehört auch der bvkm an – neben der Forderung nach Finanzierung noch einmal die wichtigsten Forderungen für das weitere Verfahren zusammen und machen die Gelingensbedingungen für ein inklusives SGB VIII deutlich.

Stellungnahmen zu den Sitzungen der Arbeitsgruppe „Inklusives SGB VIII“

Die konstituierende 1. Sitzung der Arbeitsgruppe „Inklusives SGB VIII“ fand am 17. November 2022 statt. Für das Jahr 2023 sind vier weitere Sitzungen vorgesehen. Jeweils zwei Wochen vor den Sitzungsterminen werden vom Bundesfamilienministerium Arbeitsunterlagen ausgegeben, die dann entsprechend kommentiert werden können.

Stellungnahme zur 4. Sitzung am 27. Juni 2023

Vertreter des bvkm haben am 27. Juni 2023 an einer weiteren Sitzung der AG „Inklusives SGB VIII“ beim BMFSFJ teilgenommen. Der Deutsche Behindertenrat (DBR), dem auch der bvkm angehört, fordert eine intensive Umsetzungsbegleitung sowie ein verbindliches und belastbares Stufenmodell der Umsetzungsschritte in der Übergangsphase, damit die vorgesehene Reform in der Praxis gelingt. Daneben positioniert sich der DBR in seiner Stellungnahme u.a. zu Fragen der Art und des Umfangs der künftigen Leistungen sowie der Hilfe-, Gesamtplan und Teilhabeplanung.

Stellungnahmen zur 3. Sitzung am 20. April 2023

Am 20.04.2023 nehmen Vertreter des bvkm an einer weiteren Sitzung der AG „Inklusives SGB VIII“ im Rahmen des seitens des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) eingeleiteten Beteiligungsprozesses teil. Der Deutsche Behindertenrat und die Fachverbände für Menschen mit Behinderung – beiden gehört auch der bvkm an – fordern in ihren Stellungnahmen unter anderem einen offenen Leistungskatalog und dass bei einem Übergang die Leistungen weiterentwickelt werden, aber keine bestehenden Leistungen „verloren“ gehen. 

Stellungnahmen zur 2. Sitzung am 14. Februar 2023

Der Deutsche Behindertenrat (DBR) und die Fachverbände für Menschen mit Behinderung – beiden gehört auch der bvkm an – fordern, dass entsprechende Rahmenbedingungen für die Inklusive Lösung geschaffen werden und die notwendige Finanzierung gesichert ist. Ein inklusives SGB VIII kann es nicht zum „Nulltarif“ geben. Zu den Sitzungsunterlagen des Bundesfamilienministeriums für die 2. Sitzung der Arbeitsgruppe „Inklusives SGB VIII“ am 14. Februar 2023 haben die Verbände folgende Stellungnahmen abgegeben:

Stellungnahme zur 1. Sitzung am 17. November 2022

Anlässlich der konstituierenden 1. Sitzung der Arbeitsgruppe „Inklusives SGB VIII“ hat der bvkm sein Positionspapier zum Verfahrenslotsen veröffentlicht. Der Verfahrenslotse hat im Rahmen der Inklusiven Lösung eine wichtige Funktion. Seine Aufgabe ist es, junge Menschen mit Behinderung und ihre Familien durch das gesamte Verfahren – vom Antrag bis zum Abschluss der Leistungsgewährung – zu begleiten und damit auf eine zeitnahe und auf den individuellen Bedarf abgestimmte Leistungsgewährung hinzuwirken. Aus Sicht des bvkm muss er Unterstützer und Begleiter mit einem besonderen Qualifikationsprofil sein.

Weitere Details sind dem Positionspapier des bvkm vom 17. November 2022 zu entnehmen:

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