Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Beratungsverfahren zur erweiterten Krankenbeobachtung in der häuslichen Krankenpflege am 18. Juni 2026 ruhend gestellt. Das bedeutet: Die Versorgungslücke, die sich aufgrund der Einführung der Außerklinischen Intensivpflege (AKI) im Jahr 2023 ergeben hat, bleibt auf unbestimmte Zeit bestehen. „Für die betroffenen Familien ist diese Entscheidung ein Schlag ins Gesicht. Mit jedem Monat ohne Lösung wachsen die Herausforderungen für die betroffenen Familien“, kritisiert die Patientenvertretung, der u.a. Markus Behrendt und Katja Kruse vom bvkm angehören.
Auf Antrag der Patientenvertretung hatte der G-BA am 20. Februar 2025 ein Beratungsverfahren zur Überprüfung der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) eingeleitet. Die Patientenvertretung fordert die rasche Aufnahme einer Auffangregelung in den Leistungskatalog der HKP-RL. Sie soll für Patientinnen und Patienten gelten, die keinen Anspruch auf AKI haben, bei denen aber dennoch eine kontinuierliche Krankenbeobachtung notwendig ist, um lebensbedrohliche Situationen zu vermeiden. Mit ihrem Antrag drängt die Patientenvertretung auf die Schließung der derzeitigen Versorgungslücke.
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