Das Bundesgesundheitsministerium hat am 16. April 2026 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist es, die Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung zukunftssicher aufzustellen und die Beitragssätze ab dem Jahr 2027 dauerhaft zu stabilisieren.
Der bvkm begrüßt das Ziel, sieht die Lösung aber nicht in der weiteren Einschränkung von Leistungen für die Versicherten oder der Erhebung höherer Zuzahlungen von den Versicherten. In seiner Stellungnahme vom 20. April 2026 fordert der bvkm deshalb unter anderem:
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