GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Stellungnahme des bvkm

Das Bundesgesundheitsministerium hat am 16. April 2026 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist es, die Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung zukunftssicher aufzustellen und die Beitragssätze ab dem Jahr 2027 dauerhaft zu stabilisieren.

Der bvkm begrüßt das Ziel, sieht die Lösung aber nicht in der weiteren Einschränkung von Leistungen für die Versicherten oder der Erhebung höherer Zuzahlungen von den Versicherten. In seiner Stellungnahme vom 20. April 2026 fordert der bvkm deshalb unter anderem:

  • die Festbetrags-Regelung für Hilfsmittel nachzubessern,
  • Zuzahlungen in der bisherigen Höhe beizubehalten,
  • die Versorgung mit Inkontinenzhilfen sicherzustellen,
  • § 33 Absatz 5c SGB V nachzuschärfen, um Menschen mit Behinderung schneller mit Hilfsmitteln zu versorgen,
  • die Versorgungslücke für Menschen mit einem hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege zu schließen
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