„Das Bundesteilhabegesetz muss endlich umgesetzt und weiterentwickelt werden!“, das fordern zu Beginn der Koalitionsverhandlungen die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, zu denen auch der bvkm gehört.
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist vor acht Jahren in Kraft getreten, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu stärken – und es war mit vielen Erwartungen verbunden. Dennoch wird das BTHG bis heute nur halbherzig umgesetzt. Damit endlich das Versprechen des BTHG auf mehr Teilhabe eingelöst wird, müssen Bund und Länder deutlich aktiver werden. Menschen mit Behinderung brauchen personenbezogene, passgenaue Unterstützung ohne überbordende Bürokratie. Die Fachverbände haben daher Vorschläge und Forderungen zur Weiterentwicklung der Leistungen für Menschen mit Behinderung ausgearbeitet.
14 Verbände, darunter auch der bvkm, haben am 6. März 2025 einen gemeinsamen Appell an den neu gewählten Bundestag gerichtet. Darin fordern sie die selbstbestimmte Teilhabe und menschenrechtsbasierte Leistungen für Menschen mit Behinderung. Leitschnur für weitere politische und praktische Entwicklungen muss die UN-Behindertenrechtskonvention sein. Auch sind die Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung rechtlich, finanziell und organisatorisch zu stärken, damit Verhandlungen bei der Eingliederungshilfe auf Augenhöhe stattfinden.