Beschreibung
- In diesem Seminar lernen Sie die rechtlichen Gegebenheiten der Schnittstellen Eingliederungshilfe und Pflege. Die Kommunikation zwischen Mitarbeitenden der Pflege und der Eingliederungshilfe soll unter Beleuchtung des juristischen Rahmens unterstützt werden.Mit dem sogenannten Bundesteilhabegesetz wurde die Behindertenpolitik in Deutschland im Einklang mit der Behindertenrechtskonvention der United Nations weiterentwickelt. Das Gesetz versucht mehr Selbstbestimmung und umfangreichere Teilhabe sicherzustellen sowie in Zukunft staatliche Leistungen wie aus einer Hand zu gewähren.
Die neuen Pflegegesetze haben Pflegegrade eingeführt und die Grenzen zwischen Pflege und Eingliederungshilfe wurden neu definiert.
- INHALT
- Grundlagen Bundesteilhabegesetz
- Grundlagen Pflegestärkungsgesetze 1-3
- Aktuelle Erfahrungen und Perspektiven zur Umsetzung der Gesetze in der Praxis
- Begutachtung aus einer Hand
- Professionelle Hilfen und Ehrenamt
- Abgrenzung Eingliederungshilfe – Hilfe zur Pflege und gesetzliche Pflegeversicherung
- Abgrenzungen: Grundpflege, Behandlungspflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege Eingliederungshilfe
- Wie ist die Abgrenzung von Eingliederungshilfe und Pflege auf bestimmte Leistungen zu sehen?
- Können Leistungsberechtigte ihr Wunsch- und Wahlrecht auf bestimmte Leistungen ausüben?
- Angehörigen-Entlastungsgesetz
Methoden:
Vortrag, Beispiele, Diskussion
Dozent: Rechtsanwalt Florian Gommel – Fachanwalt für Sozialrecht, Mediator
Preis: 165,00 Euro
Buchung unter: Cooperative Mensch eG.: 2022/08/31 Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen – Kooperation und Abgrenzung (cooperative-mensch.de)