Kinder mit Handicap sind in der Schule mit vielfältigen Hürden konfrontiert. Leistungsbewertungen stehen im Spannungsfeld zur Beeinträchtigung des Schülers/der Schülerin und dem Wunsch, mit Rücksicht auf die Beeinträchtigung die schulischen Leistungen erbringen zu können. Schulische Nachteilsausgleiche haben das Ziel Kinder mit Handicap durch individuelle Hilfestellungen in die Lage zu versetzen, ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen zu können.
Neben der unübersichtlichen Rechtslage zu schulischen Nachteilsausgleichen sind Eltern bei diesem Thema in der Praxis häufig mit unterschiedlichen schulischen Vorgehensweisen konfrontiert.
Muss ein Nachteilsausgleich beantragt werden? Wer entscheidet über die Gewährung? Welche konkreten Nachteilsausgleiche können gewährt werden? Welche Möglichkeiten haben Eltern/Schüler*innen, wenn ein Nachteilsaugleich abgelehnt wird? Diese und viele weitere Fragen wird die Referentin in der Veranstaltung beantworten.
Termin Donnerstag, 14.03.2024, 18.30 – ca. 20.00 Uhr
Referentin Martina Steinke, Rechtsanwältin für Sozialrecht
Ort Diese Veranstaltung wird online über die Plattform Microsoft Teams durchgeführt. Voraussetzung für die Teilnahme sind ein internetfähiges Endgerät sowie ein Mikrofon und eine Kamera.
Kosten 6,- € pro Person, wird per Lastschrift eingezogen
Anmeldung erforderlich, -> Anmeldelink zur Veranstaltung
Internet: www.familienforum-ruhr.de