Viele Fragen beschäftigen die Eltern: Welche Wohnform ist die geeignete und welche Unterstützungsmöglichkeiten sieht das Gesetz vor? Wer stellt Anträge und unterschreibt den Miet- oder Betreuungs-/Wohnvertrag? Wer trägt die Kosten für das Wohnen, den Lebensunterhalt und die Kranken- und Pflegeversicherung? Werden Eltern an den Kosten beteiligt und haben sie weiterhin einen Anspruch auf Kindergeld?
Termin Dienstag, 15.03.2022, 18.30 – ca. 20.00 Uhr
Referentin Martina Steinke, Rechtsanwältin für Sozialrecht, Bochum
Ort Diese Veranstaltung wird hybrid durchgeführt, d.h. in Präsenz im alten Hörsaal der Kinderklinik Bochum, Alexandrinenstraße 5 und online über die Plattform Teams. Die Plätze sind begrenzt.
Kosten 6,- € pro Person
Anmeldung erforderlich, Tel.: (0234) 509-2804