Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Bundesfamilienfamilienministerium legt Referentenentwurf zum AGG vor – bvkm sieht weitere dringende Regelungsbedarfe

Das Bundesfamilienfamilienministerium (BMFSFJ) hat den Referentenentwurf zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorgelegt. Der bvkm begrüßt in seiner Stellungnahme die Einrichtung einer Schlichtungsstelle bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und die Verbesserung des Zugangs zu deren Dienst- und Beratungsleistungen. Der bvkm sieht jedoch noch dringend weitere Regelungsbedarfe, um Schutzlücken zu schließen. Insbesondere müssen alle Anbieter von Produkten und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Der bvkm mahnt im Zuge dessen auch die versprochene Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes an.

AGG-Reform jetzt – für eine schnelle und tiefgreifende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes!

100 Organisationen haben für die geplante Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) als zivilgesellschaftliches Bündnis „AGG Reform-Jetzt!“ eine umfassende Ergänzungsliste zum Gesetz und eine Stellungnahme mit 11 zentralen Forderungen erarbeitet. Diese wurden am 25.01.2023 vorgestellt und der Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung übergeben. Auch der Deutsche Behindertenrat und der bvkm sind an dem Bündnis beteiligt:  Reformbedarf bestehe an vielen Stellen. Der bvkm setzt sich u.a. dafür ein, das AGG und das Behindertengleichstellungsgesetz eng miteinander verzahnt gemeinsam zu reformieren, um einen umfassenden und lückenlosen Schutz vor Diskriminierung zu erreichen. Zudem müsse es als Diskriminierung im Sinne des AGG gelten, wenn gegen bestehende Vorgaben zur Barrierefreiheit verstoßen wird und verhältnismäßige Einzelfalllösungen zur Überwindung von Barrieren („angemessene Vorkehrungen“) versagt werden.

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