Mit ihrem am 19. September 2023 veröffentlichten Positionspapier haben der bvkm und 19 weitere Verbände auf Probleme bei der Umsetzung des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (GKV-IPReG) aufmerksam gemacht und den Gesetzgeber zu Nachbesserungen aufgefordert.
Das sehr umstrittene GKV-IPReG ist bereits 2020 in Kraft getreten. Ab dem 31. Oktober 2023 hat es jedoch erst seine volle Wirkung entfaltet: Ab diesem Zeitpunkt ist der Anspruch auf häusliche Krankenpflege für die betroffenen Versicherten endgültig entfallen und sie haben jetzt nur noch einen Anspruch auf außerklinische Intensivpflege (AKI).
In der Praxis zeigt sich leider, dass das Gesetz zu Rechtsunklarheit sowie zu Fehlentwicklungen, Leistungsverschiebungen und Versorgungsproblemen führt. Unter anderem verkleinert sich der bislang leistungsberechtigte Personenkreis und die rechtssichere Verordnung von AKI wird durch unklare Voraussetzungen gefährdet. Auch ist die Leistungserbringung von AKI im Rahmen eines Persönlichen Budgets erschwert.
Deshalb ist jetzt der Gesetzgeber gefragt!
Der bvkm setzt sich sowohl mit seinen Stellungnahmen als auch durch sein Engagement als Teil der Patientenvertretung beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) immer wieder erfolgreich für Verbesserungen bei der Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL) ein.
Bereits im Gesetzgebungsverfahren zum GKV-IPReG hatte sich der bvkm in seinen Stellungnahmen kritisch zu den vorgesehenen rechtlichen Änderungen positioniert.