bvkm bei Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages
Rechtliche Betreuung muss ausreichend finanziert sein! Eine Erhöhung und Rückwirkung ab 2023 der vorgesehenen Inflationsausgleichsbeträge forderte der bvkm anlässlich der Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 8. November 2023, an der für den bvkm Kerrin Stumpf, Vorstandsmitglied des bvkm und Geschäftsführerin von Leben mit Behinderung Hamburg, als Sachverständige teilnahm. Der Ausschuss befasste sich mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer.
Fachverbände nehmen Stellung zum Gesetzesentwurf des Justizministeriums
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, denen auch der bvkm angehört, begrüßen den Gesetzesentwurf des Justizministeriums, der eine Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für rechtliche Betreuer:innen von 2024 – 2025 vorsieht. Diese soll u.a. inflationsbedingte finanzielle Mehrbelastungen abfedern. Die Fachverbände weisen jedoch darauf hin, dass die vorgesehene Höhe der Zahlung für eine angemessene und nachhaltige Finanzierung nicht ausreicht.
Anhebung der Betreuervergütung erforderlich
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, denen auch der bvkm angehört, fordern vor dem Hintergrund der am 25. und 26.05.2023 stattfindenden Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister in ihrer Stellungnahme, die aktuelle Tarif- und Preisentwicklung im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz durch eine Anpassung der Vergütung aufzunehmen. Nur so sei das Überleben der Betreuungsvereine möglich.