Seit dem 31.10.2023 ist die Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) endgültig verbindlich. Verordnungen über die sogenannte spezielle Krankenbeobachtung nach dem alten Recht haben zum gleichen Zeitpunkt ihre Gültigkeit verloren. Die AKI-RL regelt u.a., für welchen Personenkreis außerklinische Intensivpflege verordnet werden darf und welche Ärzt:innen zur Verordnung befugt sind. Der Ratgeber des bvkm stellt wichtige Regelungen der AKI-RL vor und gibt hilfreiche Tipps für Menschen mit Intensivpflegebedarf.
In zwei Fachbeiträgen geht die Leiterin der Abteilung Recht und Sozialpolitik des bvkm, Katja Kruse, vertiefend auf einzelne Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der AKI-RL ein und macht auf Versorgungsprobleme der Betroffenen aufmerksam. Die Beiträge sind im Rechtsdienst der Bundesvereinigung Lebenshilfe (RdLH) erschienen und durften dank freundlicher Genehmigung auf der Webseite des bvkm veröffentlicht werden. Im aktuellen Beitrag der Ausgabe 1/2024 des RdLH hält es die Autorin für alarmierend, dass sich der bislang leistungsberechtigte Personenkreis durch die Umsetzung des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (GKV-IPReG) verengt.