AKI II // Ratgeber des bvkm zur Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie

Ratgeber des bvkm zur Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie

Seit dem 31.10.2023 ist die Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) endgültig verbindlich. Verordnungen über die sogenannte spezielle Krankenbeobachtung nach dem alten Recht haben zum gleichen Zeitpunkt ihre Gültigkeit verloren. Die AKI-RL regelt u.a., für welchen Personenkreis außerklinische Intensivpflege verordnet werden darf und welche Ärzt:innen zur Verordnung befugt sind. Der Ratgeber des bvkm stellt wichtige Regelungen der AKI-RL vor und gibt hilfreiche Tipps für Menschen mit Intensivpflegebedarf.

Juristische Fachbeiträge des bvkm zur AKI-RL im Rechtsdienst der Lebenshilfe

In zwei Fachbeiträgen geht die Leiterin der Abteilung Recht und Sozialpolitik des bvkm, Katja Kruse, vertiefend auf einzelne Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der AKI-RL ein und macht auf Versorgungsprobleme der Betroffenen aufmerksam. Die Beiträge sind im Rechtsdienst der Bundesvereinigung Lebenshilfe (RdLH) erschienen und durften dank freundlicher Genehmigung auf der Webseite des bvkm veröffentlicht werden. Im aktuellen Beitrag der Ausgabe 1/2024 des RdLH hält es die Autorin für alarmierend, dass sich der bislang leistungsberechtigte Personenkreis durch die Umsetzung des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (GKV-IPReG) verengt.

Stellungnahmen des bvkm zur AKI-RL und Engagement des bvkm als Teil der Patientenvertretung

Der bvkm hat sich sowohl mit seinen Stellungnahmen als auch durch sein Engagement als Teil der Patientenvertretung beim G-BA immer wieder erfolgreich für Verbesserungen bei der AKI-RL eingesetzt.

Zum Entwurf der Begutachtungsanleitung AKI (BGA AKI) des Medizinischen Dienstes hat der bvkm ebenfalls eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben.

bvkm: Gemeinsam stark mit Behinderung!

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Der BVKM erhält seit vielen Jahren das DZI-Spendensiegel

Der bvkm wird durch die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene, vdek, AOK-Bundesverband, BKK Dachverband, IKK, Knappschaft & Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau gefördert.