Am 1.1.2020 ist es durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) bei den bisherigen stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu einem grundlegenden Systemwechsel gekommen. Das bislang in diesen Wohnformen erbrachte „Gesamtpaket“ wurde aufgeschnürt und die existenzsichernden Leistungen wurden von den Leistungen der Eingliederungshilfe getrennt. Das Merkblatt des bvkm erläutert die wichtigsten Änderungen, gibt Tipps und zeigt anhand einer Checkliste, was aufgrund der Änderungen zu tun ist.