Mit dem „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ sollen Regelungen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit während der Corona-Pandemie verlängert werden. In ihrer Stellungnahme vom 3. Februar 2021 zu diesem sogenannten „EpiLage-Fortgeltungsgesetz“ haben die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, zu denen auch der bvkm gehört, gefordert, eine neue Regelung aufzunehmen, die die Übertragbarkeit von nicht verbrauchten Beträgen der Verhinderungspflege aus 2020 auf 2021 sicherstellt.