Fachverbände für Menschen mit Behinderung nehmen Stellung zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung und den Empfehlungen des Bundesrates
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, denen auch der bvkm angehört, haben zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum GVSG und den diesbezüglichen Empfehlungen des Bundesrates Stellung genommen. Sie begrüßen weiterhin die vorgesehenen Vereinfachungen im Bewilligungsverfahren von Hilfsmitteln und fordern darüber hinaus u.a. eine Stärkung der Sozialpädiatrischen Zentren und der Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit Behinderungen. Bei der Etablierung neuer Versorgungsstrukturen müssten behinderungsspezifischer Bedarfe zwingend Berücksichtigung finden.
Fachverbände für Menschen mit Behinderung nehmen Stellung zum Referentenentwurf
Der Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) sieht insbesondere Vereinfachungen im Bewilligungsverfahren von Hilfsmitteln vor. Künftig soll die Erforderlichkeit eines beantragten Hilfsmittels vermutet werden, wenn es von einem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) oder von einem Medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) empfohlen wurde. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, denen auch der bvkm angehört, begrüßen in ihrer Stellungnahme eine solche Regelung, da dies die Durchsetzung der Ansprüche für Betroffene vereinfachen würde.