Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz

Der Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) sieht insbesondere Vereinfachungen im Bewilligungsverfahren von Hilfsmitteln vor. Künftig soll die Erforderlichkeit eines beantragten Hilfsmittels vermutet werden, wenn es von einem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) oder von einem Medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) empfohlen wurde. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, denen auch der bvkm angehört, begrüßen in ihrer Stellungnahme eine solche Regelung, da dies die Durchsetzung der Ansprüche für Betroffene vereinfachen würde.

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