In vielen Fällen kann eine rechtliche Betreuung durch die Erteilung einer Vollmacht vermieden werden. Mit einer solchen Erklärung kann ein behinderter Mensch zum Beispiel seine Eltern oder eine andere Person seines Vertrauens bevollmächtigen, ihn in bestimmten oder allen Angelegenheiten, rechtlich zu vertreten.
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