Inklusive Kinder- und Jugendhilfe II // Positionspapier des bvkm zum Verfahrenslotsen

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden die Weichen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt. Das gesetzliche Ziel „Hilfen aus einer Hand“, die sog. inklusive Lösung sieht vor, dass es eine einheitliche sachliche Zuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderung und unabhängig von der Behinderungsart bei der Kinder- und Jugendhilfe geben soll. Vorgesehen ist eine stufenweise Umsetzung bis 2028.  

Der Verfahrenslotse hat im Rahmen der Inklusiven Lösung eine wichtige Funktion. Seine Aufgabe ist es, junge Menschen mit Behinderung und ihre Familien durch das gesamte Verfahren – vom Antrag bis zum Abschluss der Leistungsgewährung – zu begleiten und damit auf eine zeitnahe und auf den individuellen Bedarf abgestimmte Leistungsgewährung hinzuwirken. Aus Sicht des bvkm muss er Unterstützer und Begleiter mit einem besonderen Qualifikationsprofil sein.

Weitere Details sind dem Positionspapier des bvkm vom 17. November 2022 zu entnehmen:

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