Die „Verordnung über den leistungsberechtigten Personenkreis in der Eingliederungshilfe (VOLE)“ soll künftig regeln, wer Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe hat. Im Rahmen der vorgeschalteten und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragten Studie „Vorabevaluation Leistungsberechtigter Personenkreis“ von Januar 2024 wurde unter juristischen, medizinischen und sozialwissenschaftlichen Aspekten untersucht, welche Auswirkungen die Umsetzung der VOLE hätte. Untersucht wurde insbesondere, inwiefern die VOLE das Ziel erreichen würde, den leistungsberechtigten Personenkreis gegenüber der derzeit geltenden Eingliederungshilfe-Verordnung (EinglHV) möglichst unverändert zu lassen.
In ihrer Stellungnahme zur Vorabevaluation vom 23. Mai 2024 fordern die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, dass insbesondere hinsichtlich der intellektuellen Beeinträchtigungen (§ 3 VOLE-Entwurf) keine Engführung des Personenkreises durch die Nennung bestimmter IQ-Grenzwerte oder einer bestimmten diagnostischen Kategorie (z.B. Intelligenzminderung gemäß ICD-10) vorgenommen werden sollte. Überdies regen die Fachverbände an, den Regelungsmechanismus des § 99 SGB IX, den die VOLE näher konkretisieren soll, grundsätzlich zu überdenken.