Behinderte Menschen haben einen Anspruch auf Grundsicherung, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll erwerbsgemindert sind. Der Ratgeber erklärt, wie behinderte Menschen durch die Grundsicherung ihren Lebensunterhalt sichern können und zeigt auf, welche Probleme bei der Leistungsbewilligung häufig auftreten.
Der aktuelle Ratgeber hat den Stand von 2023. Er berücksichtigt die zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Änderungen aufgrund des Bürgergeld-Gesetzes. Unter anderem beläuft sich der Vermögensfreibetrag seitdem auf 10.000 Euro und ein angemessenes Kraftfahrzeug ist nun ebenfalls dem geschützten Vermögen zugeordnet.