Behinderte Menschen haben einen Anspruch auf Grundsicherung, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll erwerbsgemindert sind. Das Merkblatt erklärt, wie behinderte Menschen durch die Grundsicherung ihren Lebensunterhalt sichern können und zeigt auf, welche Probleme bei der Leistungsbewilligung häufig auftreten.
Das aktuelle Merkblatt hat den Stand von 2021. Es berücksichtigt die zum 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Änderungen aufgrund des Regelbedarfsermittlungsgesetzes. Auf die Vereinfachungen beim Leistungszugang, die während der Corona-Pandemie gelten, geht das Merkblatt ebenfalls ein.