Ab 2024 soll es in der Pflegeversicherung einen Gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.386 Euro geben, der frei und flexibel für Leistungen der Verhinderungspflege einsetzbar ist. Das sieht der am 24. Februar 2023 vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) vor. Vorgesehen ist ferner u.a. die Erhöhung des Pflegegelds und die Anhebung der Pflegesachleistungen um 5 % ab dem Jahr 2024.
Stellungnahme des bvkm
In seiner Stellungnahme vom 6. März 2023 begrüßt der bvkm die oben genannten Leistungsverbesserungen, fordert aber gleichzeitig den Ausbau von speziellen Angeboten der Kurzzeitpflege für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung. Mit Blick auf die hohe Inflationsrate fordert der bvkm außerdem eine sofortige und stärkere Erhöhung des Pflegegelds. Darüber hinaus weist der bvkm auf drohende Versorgungsdefizite bei Menschen mit Intensivpflegebedarf hin und fordert, die Frist für die Versorgung der Betroffenen nach dem bisherigen Recht, die am 30. Oktober 2023 ausläuft, so lange zu verlängern bis geeignete Versorgungsstrukturen aufgebaut sind.