In vielen Rechtsgebieten sind zum 1. Januar 2025 wieder Änderungen in Kraft getreten. Das betrifft insbesondere die Pflegeversicherung: Dort sind alle Leistungsbeträge um 4,5 % gestiegen. Erhöht wurden außerdem das Kindergeld und der Kinderfreibetrag. Teurer geworden ist die Wertmarke, mit denen schwerbehinderte Menschen öffentliche Nahverkehrsmittel kostenlos nutzen können. Änderungen gibt es auch bei der Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie.
Der bvkm hat wichtige Neuerungen für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen in einer Übersicht zusammengefasst: