Reform der Werkstätten für behinderte Menschen // Eckpunktepapier des bvkm

Zu der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) für diese Legislaturperiode angekündigten Reform der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) hat der bvkm am 27. März 2024 sein Eckpunktepapier veröffentlicht und es an das BMAS übergeben.

„Die Arbeit in WfbM muss sich lohnen, fair bezahlt werden und Menschen mit Behinderung unabhängig von Sozialhilfe machen“, stellte Beate Bettenhausen, Vorsitzende des bvkm anlässlich der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers klar. Ein weiteres zentrales Anliegen des bvkm ist das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit komplexer Behinderung. Das Zugangskriterium, wonach Menschen mit Behinderung ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen müssen, um in einer WfbM arbeiten zu dürfen, gehört endlich abgeschafft, fordert der bvkm.

Staatssekretär Schmachtenberg zu Besuch bei der Stiftung Pfennigparade

Anlass für die Übergabe des Eckpunktepapiers an das BMAS war der Besuch von Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg bei der bvkm-Mitgliedsorganisation Stiftung Pfennigparade am 27. März 2024. Bei der dortigen WfbM gibt es vielfältige Tätigkeitsfelder und individuelle Arbeitsangebote insbesondere für Menschen mit hohem Pflege- und Unterstützungsbedarf. Zum Besuch des Staatssekretärs hat der bvkm die nachstehende Pressemeldung veröffentlicht:

Zur Übersicht „Recht & Ratgeber”

Der BVKM erhält seit vielen Jahren das DZI-Spendensiegel

Der bvkm wird durch die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene, vdek, AOK-Bundesverband, BKK Dachverband, IKK, Knappschaft & Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau gefördert.