Staatsangehörigkeitsgesetz

Neue Regelungen schließen Menschen mit Behinderung von Einbürgerung aus

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, zu denen auch der bvkm gehört, sprechen sich in ihrer Stellungnahme vom 14. Juni 2023 zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) gegen Verschärfungen bei den Regelungen zur Einbürgerung aus.

Der Referentenentwurf sieht eine Neuregelung in § 10 StAG vor. Danach sollen Ausländer:innen, die Sozialleistungen nach dem SGB II und XII beziehen, nur noch sehr eingeschränkt die Möglichkeit haben, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Selbst wenn der Leistungsbezug z.B. aufgrund einer behinderungsbedingten Erwerbsunfähigkeit unverschuldet ist, soll dies künftig einer Einbürgerung entgegenstehen. Da mehr Menschen mit Behinderung auf existenzsichernde Sozialleistungen angewiesen sind als Menschen ohne Behinderung, stellt diese geplante Neuregelung eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderung und einen Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention dar. Die Fachverbände fordern daher den Gesetzgeber auf, die geplante Änderung in § 10 StAG nicht weiter zu verfolgen.

Zum Hintergrund:

Nach der derzeitigen Rechtslage steht gemäß § 10 StAG ein Bezug von bestimmten Sozialleistungen wie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII einer Einbürgerung nicht entgegen, wenn der Leistungsbezug nicht zu vertreten ist. Menschen mit Behinderung, die häufig auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind, konnten sich daher bislang trotz Leistungsbezugs einbürgern lassen.

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