STOPPT das IPReG in Zeiten von Corona

Gesetzgeber muss auf Ausnahmesituation von Menschen mit Intensivpflegebedarf Rücksicht nehmen!

Düsseldorf, April 2020 – Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) fordert, das Gesetzgebungsverfahren zum Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG, vormals RISG) solange auszusetzen, bis sich die Lage zur Corona-Pandemie entspannt hat. Menschen mit Intensivpflegebedarf haben gerade vordringliche, existenzielle Probleme. Es ist ihnen deshalb derzeit nicht möglich, ihren Protest lautstark und wirkungsvoll vor dem Bundestag kundzutun.

Der von der Bundesregierung am 12. Februar 2020 beschlossene Gesetzentwurf zum IPReG sieht unter anderem vor, die Möglichkeiten der häuslichen Versorgung von Menschen mit Intensivpflegebedarf einzuschränken. Betroffen von dem Gesetz sind Menschen mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege. Hierzu gehören z.B.  Menschen, die dauerhaft künstlich beatmet werden.

Es handelt sich bei dieser Personengruppe um Menschen, die gegenwärtig aufgrund ihrer erhöhten Vulnerabilität in besonders hohem Maße von der Ausbreitung des Corona-Virus betroffen sind. „Bei diesen Menschen geht es im Falle einer Ansteckung im wahrsten Sinne des Wortes um Leben oder Tod“, erklärt Dr. Janina Jänsch, Geschäftsführerin beim bvkm. 

Dementsprechend befinden sich Menschen mit Intensivpflegebedarf und ihre Familien aufgrund der Corona-Pandemie derzeit im absoluten Ausnahmezustand. Sie kämpfen darum, Atemschutzmasken, Desinfektionsmittel sowie die täglich benötigten Hilfsmittel wie Filter, Schläuche, Kanülen etc. zu erhalten, um die Versorgung ihrer Angehörigen zu gewährleisten und jegliche Ansteckung an der lebensgefährlichen Erkrankung COVID-19 zu verhindern.

„Auf diese existentiellen Sorgen muss der Gesetzgeber jetzt Rücksicht nehmen und das Gesetzgebungsverfahren solange aussetzen bis sich die Lage zur Corona-Pandemie entspannt hat“, so Jänsch. „Menschen mit Intensivpflegebedarf müssen die Möglichkeit haben, sich bei diesem wichtigen Gesetz für ihre Rechte einzusetzen und ihren Protest lautstark kundzutun.“ Derzeit sei dies aufgrund der bestehenden Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen und der hohen Lebensgefahr, in die sich die Betroffenen begeben würden, nicht möglich.

Statt in der derzeitigen Ausnahmesituation das Gesetzgebungsverfahren zum IPReG mit ungebrochener Geschwindigkeit weiter voranzutreiben, fordert der bvkm von Bundesregierung und Bundestag alles daranzusetzen, die derzeitige Situation von Menschen mit Intensiv-pflegebedarf umgehend zu verbessern.

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