Teilhabestärkungsgesetz

Das im Frühjahr 2021 beschlossene Teilhabestärkungsgesetz sieht einen bunten Strauß an Maßnahmen vor, mit denen die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Alltag und Arbeitsleben verbessert werden soll. Dazu gehören Regelungen zum Gewaltschutz, Verbesserungen beim Budget für Ausbildung und die grundsätzliche Erlaubnis des Zutritts für Assistenzhunde zu Einrichtungen und Anlagen. Einzelne Regelungen des Gesetzes sind bereits 2021 in Kraft getreten, andere werden erst 2022 wirksam. Einige besonders wichtige Neuerungen hat der bvkm in einer Übersicht zusammengefasst.

Zur Übersicht „Recht & Ratgeber”

Der BVKM erhält seit vielen Jahren das DZI-Spendensiegel

Der bvkm wird durch die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene, vdek, AOK-Bundesverband, BKK Dachverband, IKK, Knappschaft & Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau gefördert.