Triage

Triage-Gesetzentwurf: Ex-Post-Triage muss weiter ausgeschlossen bleiben!

Die vorgesehenen Regelungen zur sogenannten Triage waren Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages am Mittwoch, den 19.10.2022. Neben anderen Verbänden war auch der bvkm als Sachverständiger zur Anhörung zu dem entsprechenden Gesetzesentwurf geladen. Mit dem Gesetzesentwurf sollen Regelungen zum Schutz insbesondere von Menschen mit Behinderung geschaffen werden, damit etwaige Triage-Entscheidungen diskriminierungsfrei getroffen werden. Der Gesetzesentwurf schließt die sog. Ex-Post-Triage aus. Vertreter der Ärzteschaft sehen das teilweise anders und erheben offensiv entgegengesetzte Forderungen. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung haben sich vor diesem Hintergrund anlässlich der Konferenz der Fachverbände mit einer Presseinformation deutlich positioniert: keine Ex-Post-Triage!

Gesetzentwurf zur Regelung von Triage-Entscheidungen – Stellungnahme des bvkm

Das Bundesministerium für Gesundheit hat in einem Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes Regelungen für die Triage vorgelegt. Danach soll künftig nur die Überlebenswahrscheinlichkeit von Patienten darüber entscheiden, wer zuerst medizinisch versorgt wird. Alter, Gebrechlichkeit, ethnische Herkunft, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung oder eine Behinderung sollen im Fall einer Triage nicht zu einer Schlechterstellung beim Zugang zu einer Intensivbehandlung führen dürfen. Der bvkm begrüßt grundsätzlich, dass endlich gesetzliche Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung von Menschen mit Behinderung bei einer Triage getroffen werden, sieht aber noch weitere Regelungsbedarfe. Insbesondere muss die ärztliche Aus- und Fortbildung um zwingende behinderungsspezifische Inhalte ergänzt werden.

Zur Übersicht „Recht & Ratgeber”

Der BVKM erhält seit vielen Jahren das DZI-Spendensiegel

Der bvkm wird durch die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene, vdek, AOK-Bundesverband, BKK Dachverband, IKK, Knappschaft & Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau gefördert.