Bundesministerien
Sozialversicherungsträger
Gesetzliche Krankenkassen im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach § 20h, SGB V:
Pauschalförderung für die Selbsthilfearbeit auf Bundesebene:
GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene, Förderbetrag: 95.000 Euro. In der GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene haben sich der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), der AOK-Bundesverband, GbR, der BKK Dachverband e. V., der IKK e. V., die Knappschaft und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau zusammengeschlossen.
Krankenkassenindividuelle Projektförderung:
Weitere Zuschussgeber
Ziel des Bundesverbandes ist es, die Lebensbedingungen so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderung und ihre Familien ein möglichst selbstständiges Leben nach ihren eigenen Vorstellungen führen können. Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. dankt seinen Zuschussgebern ganz herzlich für die Unterstützung dieser Arbeit. Den ausführlichen Jahres- und Finanzbericht veröffentlichen wir zum 30.06.2021. Den Jahres- und Finanzbericht 2019 finden Sie hier.